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Jugendschutz & Recht

Jugendschutz geht alle an? Ist das wirklich so? Ja! Du hast ein eigenes Gesetz, welches Dich schütz und Alle müssen sich daran halten, auch die Erwachsenen! Tatsächlich ist das Jugendschutzgesetz an die Erwachsenen gerichtet, weil diese bei Nicht-Einhaltung Strafen erhalten können. Dennoch solltest Du Dich auch auskennen!

 

Der Jugendschutz findet in der Öffentlichkeit statt. Genaugenommen heißt das, wenn Du Deine Haustür hinter Dir schließt, gilt das Jugendschutzgesetz. Ob in der Disco, im Kino, in Gaststätten - überall in der Öffentlichkeit.

 

Wenn Du Fragen hast, kannst Du sie gerne hier stellen:

 

Karoline Retiet

Sachbearbeiterin Jugendschutz
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Tel.: 03562 986 15154

Jugendschutz

Ansonsten stöbere gerne hier zu den verschiedenen Themen:

Rauchen

Ab 18 Jahren darfst Du Folgendes kaufen: Tabak, Zigaretten, Shishas, Wasserpfeifen, uvm.

 

Und was ist mit denjenigen, die unter 18 sind? Für die gilt: Kein Kaufen. Kein Konsumieren.

 

Kontrollen? Die Verkäufer:innen in den Läden dürfen Deinen Ausweis verlangen, um zu schauen wie alt Du bist.

 

Du möchtest aufhören mit dem Rauchen und weißt nicht wie? 

 

Eine erste Beratungshilfe erhältst Du hier:

 

Karoline Retiet

Sachbearbeiterin Jugendschutz
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Tel.: 03562 986 15154

 

Ausgehen

Ausgehen, Spaß haben, tanzen - wer mag das nicht? Doch Achtung! Je nach Alter darfst Du nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit allein ausgehen. Die Verantwortlichen der Lokale sind dazu verpflichtet das zu kontrollieren.

 

Aufenthalt in

Unter 16 Jahren

Über 16 Jahren

Gaststätten

Nur in Begleitung von Eltern oder eines Erwachsenen.

Ausnahme: bis 23:00 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks auf Reisen.

Bis 24:00 Uhr: erlaubt

Nach 24:00 Uhr: In Begleitung der Eltern oder eines Erwachsenen auch erlaubt.

Diskotheken

Nur in Begleitung von Eltern oder eines Erwachsenen erlaubt.

Bis 24:00 Uhr erlaubt, danach nur in Begleitung der Eltern oder eines Erwachsenen.

 

Du willst aber länger bleiben? Kein Problem! Deine Eltern können eine Person bestimmen, die dann auf dich Acht gibt. Die Person muss über 18 Jahre alt sein. Lege deinen Eltern am besten einen vorgefertigten Zettel vor, damit sie schriftlich bestätigen können, dass Du mit Deiner volljährigen Begleitung länger ausgehen darfst.

 

Ein Beispiel für so einen Zettel findest du hier: Muttizettel Vorlage

 

Alkohol

Im öffentlichen Raum ist es Dir nicht gestattet, Alkohol zu kaufen und zu konsumieren. Das darfst Du erst ab 18 Jahren.

 

Nicht einmal ein Bier oder ein Sekt? Doch, in Deutschland darfst Du ab 16 Jahren Bier, Sekt und Wein kaufen. Achte darauf, dass Du einen Ausweis dabeihast, um nachweisen zu können, dass Du bereits 16 Jahre alt bist. Die Verkäufer:innen sind dazu verpflichtet Dich zu fragen.

 

Du bist aber noch keine 16 Jahre? Hier gilt: Erlauben Dir Deine Eltern Wein, Bier oder Sekt zu trinken, darfst Du das auch in deren Begleitung.

 

Wenn Du beispielsweise im Restaurant zum Geburtstag eines Familienmitgliedes Essen gehst und beim Anstoßen alle einen Sekt erhalten, können Dir Deine Eltern erlauben, dass Du auch mittrinken darfst. Dann ist es dem Kellner oder der Kellnerin auch gestattet Dir ein Glas hinzustellen.

 

Bitte sei Dir der Risiken und Warnhinweise bewusst. Du hast Lust über das Thema ganz offen in Deiner Klasse oder Jugendgruppe zu sprechen?

 

Dann melde Dich hier: 

 

Karoline Retiet

Sachbearbeiterin Jugendschutz
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Tel.: 03562 986 15154

 

 

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen

Du fragst Dich, warum es Altersbeschränkungen für bestimmte Medien gibt? Ganz einfach: Um Dich zu schützen. Aber Dir macht ein gruseliger Horrorfilm gar nichts aus? Dann frag einfach Deine Eltern, ob sie mit Dir ins Kino gehen.

 

FSK und USK - was denn nun?

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Ähnlich wie bei Filmen, ist es mit Computerspielen. Du darfst gewisse Spiele nicht selbst kaufen. Wenn Deine Eltern mit Dir vereinbaren, dass Du die Spiele trotzdem spielen darfst, ist das Spielen für Dich kein Tabu. Für Computerspiele gibt es die Alterskennzeichnung mit der Abkürzung USK.

 

Wenn Du Online-Spiele kaufen möchtest, musst Du Dich auf Plattformen registrieren. Bitte hierbei Deine Eltern um Unterstützung, denn auch dort wird nach dem Alter gefragt. Auch bei Online-Spielen sind die USK-Kennzeichen zu finden.

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Das WorldWideWeb

Mittlerweile kann von jedem Smartphone aus schnelleine Suchmaschine bedient werden. Es gibt zudem zahlreiche Apps und Spiele für das Handy.

 

Achte darauf, dass die Apps, die Du Dir herunterladen möchtest, wirklich kostenfrei sind. Das Internet birgt nicht selten versteckte Kostenfallen. Sei also vorsichtig und sprich mit Deinen Eltern, wenn Dir etwas komisch vorkommt.

 

Du hast Lust, ein Projekt zum Thema Medien und Social-Media an Deiner Schule oder in Deiner Jugendgruppe zu machen?

 

Dann melde Dich gern hier:

 

Karoline Retiet

Sachbearbeiterin Jugendschutz

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Tel.: 03562 986 15154

Reisen

Du möchtest gern auch mal ohne Eltern verreisen? Folgendes solltest Du beachten:

  • Bist Du unter 14 Jahre, solltest Du nur mit einer volljährigen Betreuungsperson verreisen, ansonsten können Jugendherbergen und Hotels Dir den Zutritt verweigern

  • Bist Du über 14 Jahre, kannst Du in Jugendfreizeiten oder Reisegruppen mit anderen Jugendlichen allein reisen


 

Achtung! Deine Eltern haben laut Jugendschutzgesetz bei Reisen für unter 18-Jährige die Aufsichtspflicht. Das heißt, Du benötigst eine andere Aufsichtsperson. Das könnte z.B. die Reiseveranstaltung oder das Organisationsteam einer Jugendfreizeit sein.

 

Wenn Du in ein anderes Land verreisen möchtest, solltest Du Dich vorab mit Deinen Eltern über abweichende Rechte und Regeln informieren. So kann es vor allem in nicht-europäischen Ländern verschärfte Gesetze geben. 

Drogen

Drogenkonsum birgt zahlreiche die Gefahren.

 

Je nach Art der Droge können unterschiedlichste Gefährdungen auftreten. Hier ein paar Beispiele:

  • Höheres Risiko für Herzerkrankungen, Schlaganfälle oder Lungenkrankheiten

  • Gedächtnis-, Wortfindungs- oder Konzentrationsstörungen

  • Psychosen (Bewusstseinstrübungen und psychische Erkrankungen)

  • Persönlichkeitsveränderungen

  • Im schlimmsten Fall kann Drogenkonsum zum Tod führen.

 

Wie auch bei Alkohol und Tabakprodukten, ist es wichtig, dass Du Dir bewusst machst,welche Auswirkungen der Drogenkonsum auf Dich, Deine Gesundheit und Dein Umfeld hat. Auch nach einer einmaligen Einnahme können bereits schwerwiegende Folgen auftreten. Zudem ist die Gefahr einer Abhängigkeit sehr hoch!

 

Du bist bereits mit Drogen in Kontakt gekommen und benötigst Unterstützung für Dich oder Menschen in Deinem Umfeld?

 

Erste Ansprechpersonen findest Du hier:

 

Karoline Retiet

Sachbearbeiterin Jugendschutz

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Tel.: 03562 986 15154

 

 

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